AvenirSocial - Professionelle Soziale Arbeit Schweiz

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Bundesgerichtsbeschwerde gegen Berner Sozialhilfegesetz
Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Generalvollmachten und neuen Auskunftspflichten
Stand der Dinge
19.01.2012: Verfügung des Bundesgerichtes zur aufschiebenden Wirkung
18.01.2012: Stellungnahme Kanton Bern (28 KB)
20.12.2011: Medienmitteilung und Argumentarium
19.12.2012: Beschwerdeschrift eingereicht (0.18 MB)
Hintergrund
AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA), die Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA) sowie die Grüne Partei Bern (GPB-DA) legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein.

Die beschwerdeführenden Parteien werden die neuen Gesetzesbestimmungen zu den Generalvollmachten und den Auskunftspflichten von Privatpersonen auf ihre Verfassungsmässigkeit durch das Bundesgericht überprüfen lassen. Alle Menschen haben Anspruch auf den gleichen Datenschutz!

Aus unserer Sicht ist die Pflicht den Sozialhilfebehörden eine Generalvollmacht zur Informationsbeschaffung zu erteilen, um überhaupt Unterstützungsleistungen beantragen zu können, ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Generalvollmachten sind Ausdruck einer allgemeinen Misstrauenshaltung und erhöhen den Druck auf Armutsbetroffene, der sich kontraproduktiv auf die Zusammenarbeit auswirkt.

Ebenso ist die neu vorgesehene Auskunftspflicht von Personen, die in Haus- bzw. Wohngemeinschaft mit Sozialhilfebeziehenden leben, von VermieterInnen und von Arbeitgebenden ein schwerer und unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Die Auskunftspflicht belastet das soziale Netzwerk, das gerade für Menschen in prekären Verhältnissen wichtig ist.

Die beschwerdeführenden Parteien sehen in den Gesetzesbestimmungen eine klare Verletzung der Bundesverfassung.

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