AvenirSocial - Professionelle Soziale Arbeit Schweiz

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Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern

Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Generalvollmachten und neuen Auskunftspflichten.

AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA), die Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA) sowie die Grüne Partei Bern (GPB-DA) legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein.
Die beschwerdeführenden Parteien werden die neuen Gesetzesbestimmungen zu den Generalvollmachten und den Auskunftspflichten von Privatpersonen auf ihre Verfassungsmässigkeit durch das Bundesgericht überprüfen lassen. Alle Menschen haben Anspruch auf den gleichen Datenschutz!
Aus unserer Sicht ist die Pflicht den Sozialhilfebehörden eine Generalvollmacht zur Informationsbeschaffung zu erteilen, um überhaupt Unterstützungsleistungen beantragen zu können, ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Generalvollmachten sind Ausdruck einer allgemeinen Misstrauenshaltung und erhöhen den Druck auf Armutsbetroffene, der sich kontraproduktiv auf die Zusammenarbeit auswirkt.
Ebenso ist die neu vorgesehene Auskunftspflicht von Personen, die in Haus- bzw. Wohngemeinschaft mit Sozialhilfebeziehenden leben, von VermieterInnen und von Arbeitgebenden ein schwerer und unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Die Auskunftspflicht belastet das soziale Netzwerk, das gerade für Menschen in prekären Verhältnissen wichtig ist.
Die beschwerdeführenden Parteien sehen in den Gesetzesbestimmungen eine klare Verletzung der Bundesverfassung.

 Anonymisierte Beschwerde

Kommentare

 
3 Kommentare gefunden
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  • Christoph Fahrni

    Ich bin froh, dass sich das Bundesgericht zu der Frage der Generalvollmachten im Umgang mit dem Bernischen Sozialhilfegesetz äussern wird. Ich bin als Sozialarbeiter zusätzlich froh, dass ich mich in meinem Handeln auf den Berufskodex abstützen kann und mich mit Kollegen darüber austauschen werde. Ich teile die Meinung von Bernhard Meier nicht.

    Kommentar Nr. 11122153, verfasst am 21.12.2011

  • Bernhard Meier

    Das neue Gesetz mit der Auskunftspflicht ist ein Fortschritt. Gerade bei Personen mit Migrationshintergrund, die auffallend häufig unwahre Angaben machen, ist die Möglichkeit Informationen zu beschaffen zentral. Der avenir social zeigt einmal mehr wie wenig Kenntnis er von der Praxis hat.

    Kommentar Nr. 11122151, verfasst am 21.12.2011

  • Stéphane Beuchat, Stellv. Geschäftsleiter AvenirSocial

    Besten Dank Herr Meier für ihren Kommentar. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Mitwirkungspflicht stehen den Professionellen der Sozialen Arbeit genügend Instrumente zur Verfügung die nötigen Auskünfte zu bekommen. Ebenso kann das Einfordern von Generalvollmachten kein staatlich politisches, sondern immer nur ein im Einzelfall zu legitimierendes Mittel sein, das auch nur dann angewendet werden darf, wenn andere Vorgehensweisen gescheitert sind. Ihre pauschalisierte Argumentation zu Personen mit Migrationshintergrund erachten wir nicht als zielführend. Wir befürworten jedoch eine Sozialhilfe, die den Aufbau einer tragfähigen professionellen Beziehung als Bedingung sieht, um an den mit den Betroffenen vereinbarten Zielen zu arbeiten.

    Kommentar Nr. 11122152, verfasst am 21.12.2011