In Graubünden werden ab übernächstem Jahr nur noch fünf statt bisher 17 Vormundschaftsbehörden tätig sein. Der Grosse Rat hat gestern die notwendigen Gesetzesänderungen beraten.
VON UELI HANDSCHIN
Chur. – Das vollständig überarbeite Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Weil die Bestimmungen im Zivilgesetzbuch die Stände verpflichten, den Vorgaben bis dahin nachzukommen, bleibt nur etwas mehr als ein Jahr Zeit für die Umsetzung. Deshalb war die Gesetzesrevision auf kantonaler Ebene im Gossen Rat denn auch grundsätzlich unbestritten.
Nur Chur hat ausreichend Arbeit
Erreicht werden soll eine Professionalisierung des Vormundschaftswesens, wie der Präsident der grossrätlichen Vorberatungskommission, Luca Tenchio (CVP, Chur), erläuterte. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, wie die Vormundschaftsbehörden neu bezeichnet werden, dürfen nicht mehr länger mit Laien, sondern müssen künftig mit Fachleuten besetzt sein. Ausserdem müssen die Mitglieder so viele Fälle zu betreuen haben, dass sie voll- oder wenigstens hauptberuflich tätig sein können. Heute verfügt lediglich die Churer Vormundschaftsbehörde über ausreichend Arbeit, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Ursprünglich hatte die Bündner Regierung die neue kantonale Behörde mit einer Zentrale in Chur und drei Zweigestellen in den Regionen Surselva, Prättigau/Davos und Engadin/Südtäler schaffen wollen. Doch in der Vernehmlassung wurde der Vorschlag von allen grossen Parteien abgelehnt. Die Exekutive ging nochmals über die Bücher und schlug daraufhin fünf unabhängige Behörden in den Regionen Nordbünden, Prättigau/Davos, Engadin/Südtäler, Surselva und Mittelbünden/Moesa vor. Nur eine solche Lösung sei politisch tragfähig, erklärte Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.
Quelle: Südostschweiz
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