Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vorberaten. Mit einigen abweichenden Anträgen empfiehlt sie dem Grossen Rat, der Vorlage zuzustimmen.
Die Bündner Regierung schlägt mit der Botschaft zur Totalrevision des Schulgesetzes eine inhaltlich und formal umfassende Überarbeitung des geltenden Gesetzes vor. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, auf welcher die Bündner Volksschule auch künftigen Herausforderungen zeit- und situationsgerecht begegnen kann. Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Grossrätin Sandra Locher Benguerel und im Beisein von Regierungsrat Martin Jäger in insgesamt zehn Sitzungen zuhanden des Grossen Rates vorberaten und konnte sich von der erwähnten Zielsetzung überzeugen: Integration des Kindergartengesetzes sowie des Bereichs Sonderpädagogik des Behindertengesetzes in das Schulgesetz; Integrative sonderpädagogische Massnahmen; Gewährleistung eines ununterbrochenen Unterrichts am Vormittag mittels Blockzeiten für den Kindergarten und die Primarschule; bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen bei entsprechender Nachfrage; Erhöhung des Unterrichtspensums von 38 auf 39 Schulwochen, wodurch die wöchentliche Lektionenbelastung sinkt sowie Erhöhung der Anfangsgehälter der Lehrpersonen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, da der Handlungsbedarf ausgewiesen ist und die Botschaft diesem Rechnung trägt.
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Vorlage an Bestehendem festhält, wie insbesondere der Freiwilligkeit des Kindergartens und der Einschulung mit sieben Jahren. Sodann bleibt die Volksschule weiterhin eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Sandra Locher Benguerel, Tel. 079 658 13 53
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