Die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (SR 412.101.61) wird geändert. Die Änderungen betreffen vor allem die Berufstitel. Bei den Sozialberufen soll neu der Berufstitel Sozialpädagogischer Werkstattleiter verankert werden. AvenirSocial hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Berufstitel wenig Sinn macht. Einerseits enthält der Begriff einen bereits bestehenden Berufstitel als Adjektiv und anderseits wird eine Leitungsfunktion suggeriert. AvenirSocial schlägt dem Bundesamt für Berufsbildung (BBT) vor, den Berufstitel „Betriebsagoge, Betriebsagogin HF“ zu verwenden. Dieser entspricht eher dem Inhalt des bereits verabschiedeten Rahmenlehrplans.
Die Stellungnahme finden Sie hier:
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