|
Im Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte das total revidierte Vormundschaftsrecht verabschiedet. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin haben die Kantone eine grundlegende Anpassung der Behördenorganisation vorzunehmen. Eine Übersicht über das neue Recht und die wichtigsten Bestimmungen.
Das neue Erwachsenenschutzrecht bedeutet für die Kantone eine grosse Herausforderung: Neben diversen materiellen Ausführungsbestimmungen müssen insbesondere die Behördenstrukturen neu organisiert werden. Der Handlungsspielraum der Kantone ist dabei gross – es wird an ihnen liegen, ob das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die geforderte Professionalität bringt.
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verlangt Interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die dafür erforderliche Kultur ist weder selbstverständlich gegeben noch realisiert sie sich allein durch die gesetzliche Vorgabe. Sie kann nur sicher gestellt werden, wenn sich die beteiligten Disziplinen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Fachlichkeit intensiv austauschen und über die eigene Professionsgrenze hinaus öffnen.
Der Autor des folgenden Beitrags unterzieht die elf Hauptziele der Revision einer kritischen Beurteilung. Er steht dem neuen Recht in seiner Gesamtheit positiv gegenüber, will aber auch Denkanstösse für die Umsetzung der Behördenorganisation und für die künftige Praxis vermitteln
Mit dem neuen Gesetz zum Erwachsenen- und Kindesschutz wird im Kanton Bern die bisher politisch zusammengesetzte Vormundschaftsbehörde – nicht selten ist es die Gemeindeexekutive – durch eine professionelle Fachbehörde ersetzt. Diese soll mit mindestens drei Mitgliedern interdisziplinär zusammengesetzt sein. Zu diesen drei Mitgliedern können je nach Geschäft weitere Fachpersonen berufen werden, um fallspezifisch sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.
Vertreter/innen aus der Praxis des Vormundschaftsrechtes diskutieren mit der Redaktion von SozialAktuell über die Gesetzesrevision im Erwachsenen- und Kindesschutzrecht. Welches sind die Hoffnungen und Befürchtungen im Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision? Was wird von der Professionalisierung der Behördenstrukturen und vom neuen Massnahmensystem erwartet? Wie wird sich das Profil der Sozialen Arbeit ändern? Die Antworten geben Doris Engelhardt, Caroline Wernli und Markus Ris.
Das neue Erwachsenen- und Kindesschutzrecht kann eine gute Sache werden. Dennoch sind auch Nachteile auszumachen, und Zweifel an einer gelungenen Umsetzung kommen auf. Sind betroffene Mitbürger wirklich besser bedient und geniessen einen grösseren Schutz, wenn sie einer Übermacht von Professionellen gegenüber stehen?
Deutschland erlebt einen „Boom“ im Bereich der Vorsorgeinstrumentarien abseits der gesetzlichen Betreuung. Alternative Hilfsangebote wie Soziale Dienste, Nachbarschaftshilfe und unterstützende Familienangehörige übernehmen oft die Pflege. Dies nicht zuletzt aufgrund des historischen Malus der “Entmündigung”, welcher der gesetzlichen Betreuung anhaftet.
Kommentare
Neuen Kommentar hinzufügen