(Yolanda Graf)
(Charlotte Spindler)
Aggressionen und Gewalt in stationären Einrichtungen und in begleiteten Wohneinrichtungen sind ein belastendes und belastetes Thema. Welche Schutzmassnahmen ergreifen Heime, um ihre Mitarbeitenden oder andere Personen vor Tätlichkeiten zu schützen? Welche Hilfe nach einem Angriff bieten sie, und was tun sie, um Übergriffen gegenüber Klienten vorzubeugen?
(Daniel Iseli, Nick Manouk)
Die amtierende Sozialdirektorin der Stadt Bern, Edith Olibet, wird Ende 2012 von ihrem Amt zurücktreten. Die heute 60jährige SP-Gemeinderätin wurde 2000 in die Stadtregierung gewählt und übernahm zunächst die Direktion Bildung, Umwelt und Integration. 2005 wurde sie Direktorin für Bildung, Soziales und Sport (BSS). Heftig in die Kritik geriet sie während der Debatte um Missbrauchsfälle in der Sozialhilfe. Edith Olibet hat die Bildungs- und Sozialpolitik der Stadt Bern entscheidend mitgeprägt. Bei der Frühförderung etwa gilt Bern heute als führend. Sie hat auch die Schulsozialarbeit eingeführt und ist mit verantwortlich, dass die Stadt Bern als Pionierin flächendeckenden Tagesschulen umgesetzt hat. SozialAktuell unterhielt sich mit Edith Olibet über sozialpolitische Trends in der Stadt Bern.
(Beat Baumann)
Was macht die Euro-Krise mit dem Sozialstaat? Was bleibt von ihm übrig nach Sparprogrammen und Finanz- und Wirtschaftskrise? Und was bedeutet ein deformierter Sozialstaat? Bei den Massnahmen zur Haushaltssanierung zeigen sich Muster, die sich in allen Ländern wiederholen. Die Sozialpolitik wird zusehends in den Dienst der Haushaltkonsolidierung gestellt. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Europa.
(Christoph Mattes, Andreas Wyss)
Dass wir uns in der Sozialen Arbeit mit Themen wie aktivierender Sozialstaat, Neoliberalismus oder Sozialstaatserosion beschäftigen, gehört inzwischen schon fast zum Curriculum unserer Profession und Disziplin. Auch wenn es in einzelnen europäischen Staaten bereits seit einiger Zeit immer wieder zu schmerzhaften Einschnitten in den Sicherungssystemen gekommen ist, so erscheinen die Entwicklungen der letzten Monate alles bisher Gewesene weitaus zu übertreffen. Es geht nicht mehr nur um die Rettung von Banken, die Stabilisierung der Finanzbranche oder um die Vermeidung anstehender Wirtschaftskrisen: Die Tücken der „neuen Religion“ Marktliberalismus mit ihrer jahrelangen Prophezeiung heilsversprechender globaler Wachstumspotentiale haben europaweit die Grundlagen sozialstaatlicher Tradition und die Leistungsfähigkeit soweit aus den Angeln gehoben, dass es im Rahmen der aktuellen Sparmassnahmen vielfach keine Tabus mehr gibt. Was bedeutet dies für unsere Profession der Sozialen Arbeit, die einerseits dem Wohlergehen der Menschen verpflichtet ist und andererseits für die konkreten Hilfeangebote auf sozialstaatliche Leistungen angewiesen ist, um den Alltag Betroffener nachhaltig zu stabilisieren?
(Claus Reis)
SGB II (im Volksmund Hartz IV genannt) ist in Deutschland die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Kernelement für die Fachleute der Sozialen Arbeit ist dabei das Fallmanagement. Doch in den Job Centern entstehen bei der Umsetzung grosse Widersprüche: Die vom Gesetzgeber gestellte Forderung, für die Klientinnen und Klienten maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und deren konkrete Bedarfslage zu berücksichtigen, erfordern Handlungs- und Ermessensspielräume, die quer stehen zu den Standardisierungsvorgaben der Organisationen. Insbesondere lässt sich das zentrale Erfolgskriterium der Integration in den Arbeitsmarkt oftmals nicht erreichen, was Organisationen, Mitarbeitende und Klienten in Konflikt mit behördlichen Vorgaben bringt.
(Katrin Rau)
Schweden zählt zu den Ländern mit einer insgesamt guten sozialen Sicherung. Trotzdem leben in Stockholm schätzungsweise fast 3000 Menschen ohne feste Wohnungsverhältnisse. Das Stadtmissionszentrum bietet ein offenes Tagesangebot, ein integriertes Ombudsprojekt und einen Nachtbereitschaftsdienst für obdachlose Menschen über 18 Jahren. Das Zentrum versucht seine Einrichtungen stets an die akuten und langfristigen Bedürfnisse der Stadt anzupassen. Ein Augenschein.
(Kitty Cassée, Ruth Gurny)
Nach den Wirtschaftskrisen der 70er- und 80er-Jahre veränderte sich der niederländische Wohlfahrtsstaat radikal. Es kam zu einem Leistungsabbau; neu wurden Arbeitsintegration und individuelle Verantwortung ins Zentrum gerückt. Zwei nach der Jahrtausendwende erlassene Gesetze tragen wesentlich zur weiteren Umgestaltung der Wohlfahrt bei. Ein Überblick über Inhalt, Verlauf und Zukunftsperspektiven der Sozialen Sicherheit in den Niederlanden sowie über die daraus resultierende Umorientierung der Sozialen Arbeit.
(Rosie Edwards)
Dort, wo einst die Industrialisierung Englands ihre Blüte erlebte, in den West Midlands, wächst heute ein neues sozialpolitisches Modell. «Friends and Neighbours» heisst das Projekt, das für die Betreuung von alten oder durch eine Behinderung eingeschränkten Personen auf Nachbarschaftshilfe setzt.
(Evripidis Papadimitriou)
Um den Staatsbankrott zu vermeiden, erhielt Griechenland milliardenschwere Rettungspakete, die sich an strikte Sparziele und Konsolidierungsmassnahmen knüpfen. Als Folge davon entsteht schrittweise ein System niedriger Löhne, minimaler Sozialstandards und abgebauter Schutzrechte. Tausende von Sozialarbeitenden verlieren ihre Stelle oder haben ihren Lohn seit Monaten nicht ausbezahlt bekommen. Insgesamt entwickelt sich eine explosive Mischung aus wirtschaftlichen und sozialen Problemen.
(Yolanda Graf)
Alena Bähler arbeitet als Sozialarbeiterin im Zentrum für Suchttherapie start again. Ihr Ziel ist, die Begleiterscheinungen der Sucht mit den Klienten und Klientinnen aufzuarbeiten. Das bedeutet in erster Linie Ordnung zu schaffen im administrativen und finanziellen Bereich sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung einzuleiten. Die Zusammenarbeit mit den Suchtbetroffenen schätzt sie als sehr bereichernd ein: Die Freiwilligkeit der Therapie drückt sich in ehrlicher Motivation und positiver Energie aus.
(Thomas Geisen)
Im Kontext der Anfang Jahr in Kraft getretenen IV-Revision 6a, in deren Rahmen 17 000 IV-Rentnerinnen und -Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, gewinnt das Eingliederungsmanagement, wie es sich in den 1990er-Jahren im angelsächsischen Raum etabliert hat, auch in unserem Land an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag stellt dieses in der Sozialen Arbeit neue Konzept vor und zeigt die Möglichkeiten des Eingliederungsmanagements/Disability Managements auf.
(Yolanda Graf)
(Stéphane Beuchat)
AvenirSocial hat mit vier weiteren beschwerdeführenden Parteien beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde eingelegt gegen das neue Sozialhilfegesetz des Kantons Bern. Denn das teilrevidierte Gesetz beinhaltet zwei Neuerungen, die aus Sicht von AvenirSocial verfassungswidrig sind: Es handelt sich um die Bestimmung zu den Generalvollmachten und diejenige zu den Auskunftspflichten von Privatpersonen.
(Nadia Pfendsack)
SozialAktuell stellt derzeit in einer Serie die verschiedenen Gremien von AvenirSocial vor. Dieses Mal ist die Sektion Aargau an der Reihe. Die fünf Mitglieder des Vorstands erzählen von ihrer Tätigkeit, ihren Erfahrungen und Erwartungen. Im Gespräch mit ihnen wird rasch klar: Auch wenn die intensive Diskussionskultur mittlerweile der Arbeit an pragmatischen Lösungen Platz macht und der Realitätssinn die Lust an der Vision zügelt, so ist der Einsatz nach wie vor gross. Der Traum von sozialpolitischen Paradigmawechseln ist im Kanton Aargau noch lange nicht ausgeträumt.
Stéphane Beuchat, Stellv. Geschäftsleiter AvenirSocial
Besten Dank für ihr Interesse an unserer Arbeit und ihr Mail.
Mit der Beschwerde ans Bundesgericht zum bernischen Sozialhilfegesetz wollen wir in erster Linie juristisch abklären lassen, inwiefern die neuen Gesetzesbestimmungen zu den Generalvollmachten und den Auskunftspflichten verfassungskonform sind. Selbstverständlich sind wir auch der Ansicht, dass vertiefte Abklärungen möglich sein soll. Die bestehenden Mitwirkungspflichten wie die zeitlich beschränkte Einholung von Vollmachten erachten wir bei Bedarf als sinnvoll. Das teilrevidierte Sozialhilfegesetz sieht aber die Möglichkeit vor, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages eine Generalvollmacht unterschrieben werden soll, um überhaupt Unterstützungsleistungen beantragen zu können. Dies verletzt nach unserer Auffassung die verfassungsrechtlichen Grundlagen und ist ebenso aus berufsethischer Überlegung abzulehnen. Die SKOS spricht sich in ihren Richtlinien auch gegen Generalvollmachten aus. Auch wenn gewisse Sozialämter die Generalvollmachten nicht zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches einfordern, so lässt das Gesetz diese Möglichkeit offen, was aus unserer Sicht ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen ist.
Ebenso sind wir überzeugt, dass in den Sozialdiensten fachlich fundierte Soziale Arbeit geleistet wird und dies mitunter unter nicht einfachen Rahmenbedingungen. Daher engagieren wir uns auch in Bezug zur Stärkung und Sensibilisierung im Bereich der "Sozialhilfe unter Druck", was im Speziellen auch von der Sektion Bern aufgenommen wurde.
Die weiteren Dokumente zur Beschwerde sowie unsere ausführliche Argumentation können sie einsehen unter:
www.avenirsocial.ch/de/p42011107.html
Kommentar Nr. 12020861, verfasst am 08.02.2012
Christoph Gysel
Widersprüchliche Signale von AvenirSocial zur Sozialhilfe
AvenirSocial thematisiert in SozialAktuell 01/2012 (Seite 43) die „Sozialhilfe unter Druck“. Dabei sprecht ihr mir aus dem Herzen. Wir haben zwar nicht mehr Fälle als früher, aber die Fälle werden komplexer: Patchworkfamilien, Sozialhilfe im Visier der Rechtsaussen-Parteien, das nicht gerade einfaches Sozial-Finanzierungssystem etc. Zudem wurde die Dossierführung formalistischer und juristischer, was mehr Administration bedeutet. Ein Ende ist nicht abzusehen. Endlich bringt es jemand auf den Tisch, dass es so nicht weiter gehen kann. So leidet die Sozialarbeit, und damit ist weder den Sozialarbeitenden noch den KlientInnen gedient. Danke fürs Aufnehmen des Themas. Ich hoffe, ihr zieht das durch!
Und dann erhebt AvenirSocial Beschwerde beim Bundesgericht gegen das neue bernische Sozialhilfegesetz. Der Titel "Alle Menschen haben Anspruch auf den gleichen Datenschutz" in SozialAktuell 2/2012 (Seite 41) stimmt schlicht nicht. Als aktuelles Beispiel dienen US-Bankkunden in der Schweiz. Es muss möglich sein, dass Sozialämter vertiefte Abklärungen treffen können bei Klienten, die mogeln. Das ging bis anhin nicht, weil die Infos nicht flossen. AvenirSocial kann davon ausgehen, dass jede/r Sozialarbeitende KlientInnen kennt, die illegal Sozialhilfe beziehen, auch wenn es wenige Personen sind. Für schätzungsweise 97% der Sozialhilfe-KlientInnen ändert sich nichts. Wir Sozialarbeitenden haben ein gutes Verhältnis zu diesen KlientInnen und das bleibt so - da werden wir die Möglichkeiten des neuen Gesetzes nicht brauchen.
Mit der Beschwerde wird entweder uns Sozialarbeitenden unterstellt, die KlientInnen nicht für voll zu nehmen (indem wir immer alle möglichen Daten beschaffen). Oder aber AvenirSocial hat keine Ahnung von der Arbeit auf einem Sozialamt.
Christoph Gysel, Sozialarbeiter auf einem Sozialamt
Kommentar Nr. 12020860, verfasst am 08.02.2012