Zum Leserbrief „Bessere Sonderschulung dank Bündner NFA“ in der Ausgabe vom 14. Oktober 2009
Liebe Frau Krättli
In Ihrem Leserbrief möchten Sie den Wählerinnen und Wählern verdeutlichen, dass die Logopädie im Kanton Graubünden nach Annahme der Bündner NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden) besser gestellt werde. Das ist nicht so!
Sie erwähnen in Ihrem Leserbrief nicht alle Bereiche der Logopädie. Weshalb lassen Sie genau den niederschwelligen Bereich, den grössten Bereich der Logopädie weg? Der Bereich nämlich, in dem die meisten Kinder mit Sprachauffälligkeiten betreut werden, in den Gemeinden, in den Schulverbänden! 40 der 50 Bündner Logopädinnen und Logopäden arbeiten im niederschwelligen Bereich (Schule und Kindergarten).
Die Finanzierung im hochschwelligen Bereich (Kinder mit Sonderschulstatus) und im Frühbereich (Kinder vor dem Kindergarten) wird schon jetzt vom Kanton mitfinanziert, dazu brauchen wir die neue NFA nicht!
Damit aber die Finanzierung der Therapien in den Gemeinden und Schulverbänden gewährleistet bliebe, müssten die Gelder des Kantons zumindest zweckgebunden werden und genau das werden sie in der neuen NFA nicht.
Auch die kommunalen Behörden sorgen sich um die Interessen der Kinder und deren Schulbildung. Deshalb unterstützen sowohl der Schulbehördenverband Graubünden und der Verband der SchulleiterInnen Graubündens das Referendum gegen die NFA.
Es darf nicht sein, dass in der einen Gemeinde Logopädie angeboten wird, in der Nachbargemeinde hingegen nicht; es darf nicht sein, dass in der einen Gemeinde ein Kind mit Sprachauffälligkeiten Unterstützung erhält, in der anderen Gemeinde für ein Kind mit derselben Auffälligkeit keine Logopädie angeboten wird.
Wir möchten ein logopädisches Angebot für alle sprachauffälligen Kinder im Kanton, nicht nur für diese im hochschwelligen– und im Frühbereich. Genau das kann die neue NFA nicht garantieren, deshalb nein zur Bündner NFA!
Helen Ködderitzsch, Logopädin, Chur
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