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Schlechte Erfahrungen mit Schweizer NFA

Das Schweizer Stimmvolk nahm im Jahre 2004 die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (Schweizer NFA) an. Am 07. März 2010 wird die Bündner Bevölkerung über ein ähnliches Reformprojekt zwischen dem Kanton Graubünden und den Bündner Gemeinden (Bündner NFA) abstimmen. Bei der Schweizer NFA waren viele verschiedene Bereiche betroffen, zu Reden gab vor allem die Verschiebung von Teilen der Behindertenhilfe zu den Kantonen. Es wurden einerseits Befürchtungen geäussert, dass die Kantone auf dem Buckel der Behinderten Sparübungen durchziehen könnten und ausserdem wurde kritisiert, dass ein funktionierendes System durch 26 neu zu erfindende ersetzt werden soll. Immerhin wurden die Bedenken damals derart ernst genommen, dass in der Bundesverfassung eine Garantie aufgenommen wurde, welche zusicherte, dass bei den Leistungen in der Behindertenhilfe für eine Übergangsphase von 3 Jahren nicht gespart werden dürfe, respektive so lange bis die neuen kantonalen Behindertenkonzepte von Bundesrat genehmigt wurden.

Wie sieht es nun mit diesen Befürchtungen aus? Die Realität hat gerade im Kanton Graubünden gezeigt, dass die Ängste begründet waren. Die Bündner Regierung plante im Rahmen der Umsetzung der Schweizer NFA im Kanton Graubünden eine versteckte Sparübung auf Kosten von behinderten Menschen in den Bündner Wohnheimen. Mehr als 10 Prozent ihres Einkommens sollte ersatzlos gestrichen werden. Dies trotz Verfassungsgarantie! Glücklicherweise gelang es den Behindertenorganisationen dies transparent zu machen und der Grosse Rat korrigierte in der Aprilsession 2007 diesen Abbau. Kurz darauf wurde in der Ausführungsgesetzgebung dann die Niederlassungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen in den Wohnheimen eingeschränkt, indem die Gründe für eine ausserkantonale Platzierung eingeschränkt wurden. Die dreijährige Übergangsphase läuft immer noch. Sie läuft erst Ende 2010 ab. Auf der anderen Seite haben die bisherigen Erfahrungen auch gezeigt, dass die Kantone mit der Umsetzung der Schweizer NFA vielerorts am Anschlag sind. So kann beispielsweise der Kanton Graubünden den ursprünglichen Fahrplan nicht einhalten. Die Kantone in der Ostschweiz koordinieren ihre Vorgehensweise über die Sozialdirektorenkonferenz. Dies bedeutet, dass Leistungen, die vorher beim Bund einer parlamentarischen Kontrolle unterstanden neu eine Konferenz das Sagen hat, auf die das Volk kaum Einfluss hat. Wie bei HarmoS ist es dort so, dass am Schluss einfach Ja und Amen gesagt werden kann, aber Parteien und das Volk kaum Einfluss auf die Erarbeitung nehmen können.

Die Erfahrungen mit der Schweizer NFA zeigen es deutlich: Was die Befürworter unter ‚Neubelebung des Föderalismus’ verstehen ist in Tat und Wahrheit einerseits eine Verschleierungstaktik, um umgestört bei den Leistungen am Bürger sparen zu können, und andererseits ein Abbau an demokratischer Kontrolle und Mitsprache des Volkes. Einer solchen Politik muss Einhalt geboten werden!

Bei der Bündner NFA ist alles noch viel schlimmer. Eine Verfassungsgarantie gibt es nicht und hier geht es nicht ‚nur’ um die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Bei der Bündner NFA möchte der Grosse Rat die Verantwortung für die gesamte Volksschule den Gemeinden übertragen. Eines der besten Sozialhilfesysteme der Schweiz soll zerschlagen und den Gemeinden übertragen werden. Aus den Untergymnasien, der Familienergänzenden Kinderbetreuung, den Mutterschaftsbeiträgen, der Suchthilfe, dem Lastenausgleich Soziales und vielem weiteren soll sich der Kanton ebenfalls fast vollständig zurückziehen. Viele Bündner Gemeinden sind nun mal eben nicht ganz so leistungsstark und professionell geführt, wie die Regierung uns dies weismachen möchte. 79% der Gemeinden haben weniger als 1'000 Einwohner/innen. Wie soll das ohne Abbau und viele neue Verbandslösungen gehen? Ich sage NEIN zur Bündner NFA, weil mir eine schlechte NFA-Erfahrung vollauf reicht!

Patrik Degiacomi, Chur und Ilanz
Dipl. Sozialarbeiter FH / MAS

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