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Gefährdung der Sonderschulung wegen NFA

Mit dem neuen Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Bündner NFA) zieht sich der Kanton aus der Finanzierung aller Sonderschulmassnahmen im sogenannten niederschwelligen Bereich zurück. Zwar will er wie bisher Massnahmen im hochschwelligen Bereich übernehmen, was jedoch nur ein ganz kleiner Teil der Massnahmen ist, welche Kinder mit besonderen Bedürfnissen benötigen.

Wie sich am Beispiel der Logopädie im Gebiet der Kreise Fünf Dörfer und Maienfeld zeigen lässt, machen die logopädischen Therapien im hochschwelligen Bereich und in der Frühtherapie zusammen zurzeit nur 11% (50 Stellenprozent) aus, jene im niederschwelligen Bereich hingegen 89% (400 Stellenprozent).
Die Kinder werden zurzeit von Fachleuten abgeklärt, welche danach beim Kanton einen Antrag um Kostengutsprache für Logopädie stellen. Dieser Antrag wiederum wird ebenfalls von Fachleuten geprüft. Falls dem Antrag stattgegeben wird, verpflichtete sich der Kanton bisher, einen sehr beträchtlichen Teil der Kosten für die nachfolgende Therapie zu tragen. Vom Kanton in Auftrag gegebene Qualitätssicherungsmassnahmen, stellten bisher ausserdem die Professionalität der beantragten Massnahmen sicher.

Abklärung, Festlegung, Finanzierung, Durchführung und Kontrolle dieser Therapien wären mit dem Bündner NFA nun jedoch gefährdet.

Die Bündner NFA sieht im niederschwelligen Bereich keine Entscheide über Art, Dauer, Finanzierung und Qualität von Therapien durch Fachpersonen vor. Die zukünftige Schulpolitik in den Gemeinden wird eine Finanzpolitik sein. Es besteht daher die grosse Gefahr, dass nicht mehr fachliche Argumente über die Schulung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen entscheiden, sondern finanzielle. Die Chance auf eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Schulbildung darf jedoch nicht von den Finanzen des Wohnortes abhängig sein.

Die Bündner NFA sieht im niederschwelligen Bereich keine zweckgebundenen Mittel für die Schulung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen vor, weshalb er nicht nur von vielen Fachverbänden, sondern auch vom Schulbehördenverband abgelehnt wird. Als Verband der Arbeitgeberseite wird letzterem wohl niemand gewerkschaftliche Interessen unterstellen, sondern bei ihm, wie auch bei den Fachverbänden, steht das Wohl vor allem von benachteiligten Kindern im Vordergrund.

Ursula Baud-Meiler,
dipl.Logopädin, Untervaz

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