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Dokumente der UNO, der International Association of Schools of Social Work (IASSW), der International Federation of Social Work (IFSW) und des Europarates wurden für mich zum Anlass, die zentralen Themen meines Werks „Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft“ auf dem Hintergrund der Menschenrechte neu durchzudenken. Zu überdenken galt es den Gegenstand Sozialer Arbeit und seine Bezugswissenschaften, das Mandat Sozialer Arbeit und die damit verbundenen Wertorientierungen sowie die AkteurInnen, Ressourcen und Arbeitsweisen Sozialer Arbeit.
Um die Menschenrechte, auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu stärken, ist eine Menschenrechtsbildung unerlässlich. Diese Ausbildung wird an der HSLU- Soziale Arbeit in zahlreichen Veranstaltungen nicht nur für StudentInnen der Sozialen Arbeit sondern transdisziplinär geleistet.
Für uns Sozialarbeitende gibt es in vielen Situationen kein richtig oder falsch. Vielmehr geht es meist darum, einen Ausgleich zu finden zwischen konkurrierenden Bedürfnissen, Risiken und Rechten, und das erst noch unter Berücksichtigung des eigenen kulturellen Kontextes. Von den Professionellen anderer Berufe auf globaler Basis können wir lernen, welche möglichen Wege es gibt zur Erneuerung und Verbesserung der eigenen sozialarbeiterischen Praxis. Es sind oft die einfachsten professionellen Aufgaben, die in der Öffentlichkeit zu einem grösseren Verständnis der Komplexität unserer Arbeit führen. Der Schutz des Kindswohls zeigt beispielhaft auf, dass es im Kern um den Menschen und sein Wohlbefinden geht.
Zum ersten Male lud ENSACT, das European Network for Social Action, zu einer gemeinsamen internationalen Konferenz StudentInnen, PraktikerInnen und Dozierende der Sozialen Arbeit Ende April 2009 nach Dubrovnik ein, um das Thema „Social Action in Europe: Different Legacies and Common Challenges“ zu diskutieren. Am Tag zuvor fand eine Vorkonferenz statt, die sich vertieft mit der Relevanz der Menschenrechte für die Ausbildung und die Praxis Sozialer Arbeit auseinandersetzte.
Die Europäische Sozialcharta ist von der Schweiz bis heute nicht ratifiziert worden. Das Verhältnis der Schweiz zu Europa und das liberale Staatsverständnis der Schweiz spielen dabei eine wichtige Rolle.
Der Menschenrechtsdiskurs wirkt oft etwas abgehoben, wenn er allzu juristisch oder aber als idealistisches Luftschloss daherkommt. Die Website humanrights.ch hat es sich zum Ziel gemacht, die Menschenrechte in den sozialen und politischen Realitäten in der Schweiz zu verorten.
Welchen Stellenwert haben Menschenrechte für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit? Diese Frage stellen sich nicht nur Studierende, sondern auch Professionelle der Sozialen Arbeit. In der täglichen Praxis erscheint die Anwendung eines menschenrechtsgestützten Ansatzes schwierig und erfordert z.B. auch ein notwendiges (sozial-)politisches Engagement. Selbst Dozierende und Forschende in der Sozialen Arbeit kritisieren die Definition der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession als „normativ“ oder gar als „sozialromantisch“. Sozial Aktuell befragte dazu per E-Mail zwei ausgewiesene Fachleute: Silvia Staub-Bernasconi, Befürworterin der Integration der Menschenrechte in Theorie, Ethik und Praxis der Sozialen Arbeit, und Johannes Schleicher, pointierter Kritiker eines idealistischen Menschenrechtsansatzes.
Schätzungsweise 100000 Menschen leben ohne Aufenthaltsbewilligung und somit illegal in der Schweiz. Rund zehn Prozent davon sind Minderjährige. Weil das Recht auf Bildung entscheidender ist als der Aufenthaltsstatus, können diese Kinder in der Regel ohne formelle Hindernisse eine Grundschule besuchen. Doch nach Schulabschluss können sie keine Lehre beginnen, weil damit ein illegales Arbeitsverhältnis entstehen würde. Die Kampagne „Kein Kind ist illegal“ macht auf die gravierende Situation der Sans-Papiers-Kinder aufmerksam.
Wenn in hochstrittigen Trennungs- und Scheidungssituationen Kinder vom obhutsberechtigten Elternteil instrumentalisiert werden, ist das Kindswohl gefährdet. Als Folge der Instrumentalisierung kann es zum Parental Alienation Syndroms (PAS; Eltern-Entfremdungssyndrom) kommen, welches die Entwicklung einer gesunden Beziehung zum nicht obhutsberechtigten Elternteil verunmöglicht und dadurch letztlich das Recht des Kindes auf eine zuverlässige Beziehung zu beiden Elternteilen massiv beeinträchtigt. Sozialarbeitende sind in solchen Situationen gefordert, eine Chronifizierung dieser Instrumentalisierung mit geeigneten präventiven Massnahmen zu verhindern. Tritt eine solches ein, führt dies nicht nur zu einem unermesslichen Leid für den ausgeschlossenen Elternteil, sondern verunmöglicht grundsätzlich das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht des Kindes auf gleichwertige Beziehungen zu Vater und Mutter.
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