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„Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.“ Das postulieren die SKOS-Richtlinien, aber im Zeichen der Aktivierung vernachlässigt die Sozialhilfe den Grundauftrag der Existenzsicherung, ohne das Ziel der Integration erreichen zu können.
Die Aktivierung hat sich als neues Paradigma in den vergangenen zwei Jahrzehnten in einigen wichtigen Bereichen der sozialen Sicherungssysteme aller OECD-Staaten etabliert. Aktivierung heisst, dass Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung sich nicht mehr wie bislang auf die Bereitstellung materielle Versorgungsleistungen beschränken, vielmehr sollen beide Einrichtungen vor allem das Ziel verfolgen, ihre KlientInnen von Transferleistungen abzulösen. Doch zu viele negative Aspekte und Folgewirkungen lassen Zweifel an der Wirksamkeit des Aktivierungsgedanken aufkommen.
Wenn sie ihren Auftrag weiterhin erfüllen will, darf die Sozialhilfe auch bei stark steigenden Arbeitslosenzahlen nicht auf den aktivierenden Ansatz Ansatz verzichten, sagt SKOS-Präsident Walter Schmid. Sonst werde sie zu einer Verrentnungsanstalt. Ein Gespräch über Grundwerte und Ziele der Sozialarbeit.
In der Sozialhilfe ist die Versuchung für Sozialarbeitende gross, ihre KlientInnen mit erzieherischen Massnahmen zum Handeln zu bringen. Paradoxerweise ermöglicht erst der konsequente Verzicht auf Beeinflussungsversuche eine nachhaltige Aktivierungsstrategie.
Viele der ehemals klassischen Staatsaufgaben werden heute der Zivilgesellschaft übertragen. Diese Verlagerung der sozialen Verantwortung wirft professionsethische Bedenken auf und stellt die Professionellen der Sozialen Arbeit vor neue Herausforderungen. Die soziale Gerechtigkeit steht auf dem Spiel. Es gilt, die professionellen Grundsätze zu behaupten.
Das Prinzip der Aktivierung von SozialhilfebezügerInnen ist innerhalb der Sozialen Arbeit umstritten. Zwar stossen die Grundideen der Motivierung und Teilhabe auf weit gehende Zustimmung. Doch negative Aspekte wie die Fokussierung auf Erwerbstätigkeit und finanzielle Anreize fordern den Widerspruch heraus. Ein Gespräch mit Isabelle Bohrer, Geschäftsleiterin von AvenirSocial, über Anreizmodelle, SKOS-Richtlinien und die Rolle der Sozialen Arbeit in der Sozialhilfe.
Der aktivierende Sozialstaat greift tief in grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von SozialhilfeempfängerInnen ein. Im Sozialversicherungsrecht werden unter Berufung auf eine faktische Grundrechtsverletzung regelmässig die Grundrechte der Versicherten höher gewichtet als die Schadenminderungspflicht. Eine interessante Perspektive verspricht zudem wirksamer Diskriminierungsschutz unter Privaten: Menschen werden, statt sozialstaatlich entmündigt, privatrechtlich «empowert».
Annette Vuille vermittelt am „Front Desk“ der IG Arbeit Jobs wie Zügeln, Wohnungsreinigung oder das Betreuen eines Sehbehinderten. Die Auftragsbücher sind voll in diesen Tagen und Programmteilnehmende, die nicht zur Arbeit erscheinen, eher selten. Wie Sozialarbeiter, Gruppenleiter und Arbeitsagogen der IG Arbeit den Spagat zwischen den Wünschen der KlientInnen, den Ansprüchen der Auftraggeber und den eigenen Grundsätzen erleben.
Die Stärkung der Eigenverantwortung und der Selbständigkeit sowie eine soziale Integration gehören zu den Kernaufgaben der Sozialarbeit. Zu diesem Auftrag gehört, dass Sozialarbeitende KlientInnen motivieren können. Dies ist nicht immer einfach: Oft haben Hilfesuchende Widerstände oder sind demotiviert und unkooperativ. Eine steigende Fallbelastung, Sparmassnahmen auch in öffentlichen Verwaltungen und die Diskussion zum Thema Sozialhilfe-Missbrauch erschweren zudem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeitenden und Klientinnen und Klienten. Haben Sozialarbeitende in der Motivationsaufgabe überhaupt eine Chance?
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