AvenirSocial Graubünden hat mit 18 Partnerorganisationen aus dem Bildungs- und Sozialbereich das Referendum gegen die Bündner NFA ergriffen. Die Abstimmung findet am 07. März 2010 statt.
AvenirSocial Graubünden engagiert sich für ein
NEIN zur NFA!
Bündner NFA - worum geht es da?
Das Reformprojekt Bündner NFA möchte die Aufgaben- und Finanzströme zwischen Kanton Graubünden und den Gemeinden neu ordnen. Ziele sind unter anderen eine bessere Steuerung, Abbau von Doppelspurigkeiten und die Beseitigung von Fehlanreizen. Im Sozialbereich sind jedoch eine Reihe von Verschlechterungen geplant, welche im Vernehmlassungsverfahren und in den vorberatenden Fachkommissionen des Grossen Rates auf breite Ablehnung gestossen sind. Dazu gehören insbesondere die Veränderungen im Bereich der Sozialhilfe.
Das Reformprojekt Bündner NFA betrachtet die einzelnen Aufgaben ohne deren Wirkung im Zusammenspiel zu untersuchen. Im Bereich der Sozialhilfe werden damit die Eckpfeiler des Bündner Erfolgsmodells gekippt. Diese sind insbesondere:- Die übergeordnet koordinierende Funktion des Kantons.
- Die klare natürliche Trennung der Ebenen Beratung/Antrag (persönliche Sozialhilfe beim Kanton) und Behörde/Entscheid (materielle Sozialhilfe bei den Gemeinden).
- Die faktische Zuständigkeit des Kantons im Bereich der persönlichen Sozialhilfe. Dadurch besteht Gewähr einer vergleichbaren Dienstleistungsqualität in allen Bündner Regionen und die Sozialhilfe ist ein Partner auf Augenhöhe mit den Sozialversicherungen in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit.
- Die bisherige Wirkungsweise des Lastenausgleichs für besondere Soziallasten, welcher die Integration der betroffenen Personen förderte.
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Im historischen Überblick zeigt sich, dass mit der Armenordnung des Kantons Graubünden von 1857 eine Zweiteilung der Aufgaben zwischen Gemeinden und Kanton eingeführt wurde, die sich bis heute als sinnvoll und effizient erwiesen und durchgesetzt hat... Dieser historische Überblick zeigt, dass seit über mehr als 100 Jahren eine vernünftige und wirksame Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden umgesetzt wird: Die Gemeinden erfüllen die Aufgaben im Bereich der materiellen Hilfe, der Kanton erfüllt jene Aufgaben, die höheres, professionelles Know-how verlangten, um angemessene Massnahmen für Prävention, Beratung, Repression und Behandlung umzusetzen.'
(Regierungsbeschluss vom 30.03.2004 über die Aufgabenteilung zwischen den regionalen Sozialdiensten und den Gemeinden, S. 5f)
Im Rahmen von Sektionsabenden informierte AvenirSocial bereits zweimal über das Reformprojekt Bündner NFA:
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