Internes
Vorstandsmitgliedern der Sektion Graubünden steht das Intranet zur Verfügung:
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Intranet von AvenirSocial Graubünden |
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Spesenvergütungen und Entschädigungen
Ein Engagement für den Berufsstand der Sozialen Arbeit und eine Mitarbeit in Gremien von AvenirSocial Graubünden erfolgt in der Regel ehrenamtlich und ohne Entschädigung. Delegierte und vom Vorstand der Sektion Graubünden Mandatierte sowie der Vorstand können sich jedoch die effektiv angefallenen Spesen mittels untenstehendem Formular vergüten lassen.Vorstandsmitglieder können das Formular direkt Luciano Capelli schicken. Delegierte und Mandatierte schicken es an:
AvenirSocial GR, Ringstrasse 187, 7000 Chur
Spesenreglement gem. Vorstandsentscheid vom 14.06.2006:
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Vorstandsmitglieder erhalten gemäss Statuten auf Antrag eine Entschädigung in der Höhe ihres Mitgliederbeitrages. Aber Vorsicht: Der Mitgliederbeitrag wird nicht automatisch erlassen, sondern es muss eine Rückvergütung beantragt werden. Gemäss Beschluss des Vorstandes vom 02.06.09 kann pro Amtsjahr im Vorstand eine Beitragsrechnung vergütet werden. Vorstandsmitglieder können die entsprechende Rechnung oder - wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde - eine Kopie der Rechnung mit einem entsprechenden Einzahlungsschein - direkt dem Kassier schicken.
| Spesenabrechnungsformular GR (0.14 MB) |
Einzahlungsadresse an AvenirSocial Graubünden:
Graubündner Kantonalbank
7002 Chur
IBAN: CH35 0077 4110 2860 4220 0
BCL: 774
PC der Bank: 70 - 216 - 5
Graubündner Kantonalbank
7002 Chur
IBAN: CH35 0077 4110 2860 4220 0
BCL: 774
PC der Bank: 70 - 216 - 5
| Einzahlungsschein (62 KB) |
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