Sozialpolitik
Professionelle in Sozialer Arbeit sind gemäss Berufskodex und Berufsbild von AvenirSocial aufgrund ihres speziellen Einblicks, den sie in prekäre Lebensverhältnisse haben, verpflichtet sich zu engagieren, um die Rahmenbedingungen für marginalisierte oder von Marginalisierung bedrohte Menschen zu verbessern.
Die Sektion Graubünden von AvenirSocial engagiert sich deshalb in der Sozialpolitik und beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren im Kanton Graubünden, an Unterschriftensammlungen oder anderen Aktionen, wenn Professionelle Sozialer Arbeit oder unsere Klientinnen und Klienten betroffen sind.
In der Regel werden wir automatisch von der Standeskanzlei Graubünden eingeladen, uns vernehmen zu lassen.
Wir versuchen aber auch relevante Themen aufzugreifen und eine Diskussion zu lancieren, wenn keine Vernehmlassung ansteht. Unser Engagement kann uns zu Datenerhebungen, zu öffentlichen Aktionen oder auch zu Vorstössen im
Grossen Rat (Parlament) führen. Wenn immer nötig, gehen wir mit unserer Meinung an die
Medien.
Für die Sozialpolitik der Sektion ist
Karin Liver verantwortlich.
Aktuelle Themen
Die Regierung legt die Botschaft zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vor
Ende September 2011 hat die Bündner Regierung die Botschaft zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Graubünden vorgelegt. Der Grosse Rat wird sich damit in der Dezembersession befassen.
AvenirSocial Graubünden hat sich bei der Vernehmlassung beteiligt und mit Interesse die Botschaft der Regierung zur Kenntnis genommen. Viele der von uns sowie weiteren Vernehmlassungsteil-nehmern geäusserten Anliegen wurden in der Botschaft aufgenommen und entsprechend angepasst. Die Regierung schlägt z.B. neu eine Bildung von fünf eigentständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden vor, was wir begrüssen.
Hingegen die Zuständigkeit der Berufsbeistandschaften als regionale Aufgabe sehen wir nicht als beste Lösung. Gerne hätten wir diese als kantonale Aufgabe gesehen, womit Auftraggeber und - nehmer unter einem Dach angesiedelt gewesen wären. AvenirSocial Graubünden hat dahingehend alle Mitglieder des Grossen Rates im Hinblick auf die Dezember Session angeschrieben, um auf dieses sowie zwei weitere, wichtige Anliegen hinzuweisen.
Das geltende Vormundschaftsrecht ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 praktisch unverändert geblieben. Aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Veränderungen sowie ver-änderter Bedürfnisse ist eine Revision des Vormundschaftsrechts unumgänglich geworden. Mit der Revision des Zivilgesetzbuches bezweckt der Bund eine Professionalisierung des Vormundschafts-wesens, da der gesellschaftliche Wandel zu vielschichtigen Problemen und komplexen Herausfor-derungen führt. Im Zentrum steht die Bildung interdisziplinär zusammengesetzter Fach-behörden (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden), um den steigenden Anforderungen besser begegnen zu können. Die Behördenmitglieder setzen sich in erster Linie aus voll- und hauptamtlichen Fach-personen der drei Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzes (Recht, Sozialarbeit und Pädagogik/Psychologie) zusammen. Im Zuge der Neustrukturierung der Behördenebene sind auch die bisherigen Amtsvormundschaften (künftig Berufsbeistandschaften) neu zu organisieren.
Die Unterlagen der Regierung sind auf der Website des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, unter www.djsg.gr.ch aufgeschaltet.
weitere Themen Sozialpolitik
Gesetzes zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung teil (2011)
Für AvenirSocial GR ist ein kantonales Behindertenintegrationsgesetz eine Verpflichtung der Gemeinschaft, Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken. Dabei darf die Situation der in diesem Bereich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht vergessen gehen. Deshalb hat sich AS GR an der oben erwähnten Vernehmlassung beteiligt.
Das Gesetz ist vom Parlament in der August Session 2011 behandelt und ohne Änderungen angenommen worden. Es wird ab 1.1.12 in Kraft treten. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind beim Kantonalen Sozialamt noch in Bearbeitung.
Bündner NFA (2010)
Die
Bündner NFA wurde am 07. März 2010 mit 50.75 Prozent der Stimmen abgelehnt. AvenirSocial sowie das Komitee 'NEIN zur Bündner NFA' bedankt sich bei den Stimmbürger/innen für die kritische Auseinandersetzung mit der NFA und für ihre Stimme.
Das NEIN zur NFA hat die Chance auf eine im Bildungs- und Sozialbereich verbesserte Vorlage eröffnet. Wichtiger Punkt muss dabei sein: Die Gemeinden dürfen mit der Volksschule und dem Sozialen nicht alleine gelassen werden...
AvenirSocial Graubünden beobachtet den weiteren Verlauf diesbezüglich.
Externe Kinderbetreuung / Pflegekinder (2009)
Aus unterschiedlichen Gründen werden Kinder von ihren Eltern anderen Menschen anvertraut. Professionelle der Sozialen Arbeit sind in verschiedenen Funktionen mit dem Thema der Kinderbetreuung involviert.
Familien / Betreuung



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